Verbotsverfahren gegen die AfD: JETZT!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Seit ihrer Gründung hat sie sich zunehmend radikalisiert und stellt inzwischen eine schwerwiegende Bedrohung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Sie verbreitet Falschinformationen, sabotiert demokratische Prozesse und hetzt immer offener gegen Menschgruppen, die nicht in ihr Weltbild passen. Es ist ihr gelungen, menschenverachtende Sprache und Forderungen in die Parlamente zu tragen und zu normalisieren. Permanent beklagen führende AfD-Funtionär*innen einen „Import“ von „Messermännern“ und „Gruppenvergewaltigern“, den es mittels „Remigration“ zu bekämpfen gelte. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass AfD-Abgeordnete von einem „Bevölkerungsaustausch“ fabulieren, gegen den sich „Bio-Deutsche“ wehren müssten.

Diese Aussagen sind so alltäglich geworden, dass sie kaum noch Aufsehen erregen. Dabei zeugen sie klar erkennbar von einer rassistischen, muslimfeindlichen, antisemitischen, antiziganistischen und LGBTQI*-feindlichen Haltung, die mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Sie offenbaren ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das der elementaren Rechtsgleichheit zuwiderläuft. Mit anderen Worten: Sie lassen eine verfassungsfeindliche Haltung klar erkennen. Diese Haltung ist eingebettet in ein politisches Konzept, das strategisch darauf ausgerichtet ist, das bestehende demokratische System mit einem menschenwürdewidrigen und undemokratischen System zu ersetzen.

Im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Gutachten gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renomiertesten Verfassungsrechtler*innen des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund bekräftigt und dargelegt, warum eine weitere Verschleppung der Antragstellung verfassungsrechtspolitisch unverantwortlich ist. Dieser Einschätzung schließen sich die Unterzeichner*innen ausdrücklich an. Die Auffassung, es fehlten Belege, kann inzwischen nicht mehr seriös vertreten werden. Weitere vorbereitende Untersuchungen, wie sie nun einige Abgeordnete fordern, sind nicht notwendig und führen zu Verzögerungen, die unsere Demokratie gefährden. Eine solche kursorische Vorprüfung wurde spätestens durch die Stellungnahme der 17 Professor*innen geleistet. Hinzu kommen zahlreiche Belege aus zivilgesellschaftlichen Sammlungen. Die Beweislage ist erdrückend.

Ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ist ebenfalls nicht notwendig, um die Verfassungswidrigkeit der AfD gerichtsfest nachzuweisen. Die Belege aus offenen Quellen zeichnen bereits ein eindeutiges Bild. Die engültige Entscheidung obliegt einzig dem Bundesverfassungsgericht. Sie als Antragsberechtigte haben dabei eine Türhüter-Funktion. Es ist nicht Ihre Aufgabe, die Verfassungswidrigkeit einer Partei abschließend zu klären. Es ist Ihre Aufgabe, diese Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Und es ist Ihre Verantwortung, dies zu tun, sobald hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen. Dies ist längst der Fall.

Wir fordern Sie als Abgeordnete des Bundestags und als Mitgleider der Bundesregieruung dazu auf, Ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und ohne weitere Verzögerungen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.

Fr., 31. Januar 2025, Kundgebung gegen RECHTS und gegen Merz an der Friedenskirche WAT

Nachtrag:

Der heute vorgelegte Gesetzesentwurf durch die CDU/CSU zur Migrationsbeschränkung fand mit 338 JA-Stimmen KEINE MEHRHEIT. Besser kann man sich nicht demontieren …